Überblick:
Ich bilde Sie in folgenden Klassen aus:
Seit dem 19. Januar 2013 gilt die neue Führerscheinverordnung und bringt Veränderungen für Führerscheinneulinge, Wiedereinsteiger und sogar für langjährige Motorrad- und Rollerfahrer. Detailliere Informationen dazu finden Sie unter:
www.zweiradfuehrerschein.de sowie Fahrlehrerverband Baden-Würthenberg
Klasse B:
Kraftfahrzeuge – ausgenommen Krafträder (Klassen AM, A1, A2, A) – mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz.
| Mindestalter: | 18 Jahre (17 Jahre bei "begleitetem Fahren mit 17") |
| Voraussetzung: | - |
| Befristung: | 15 Jahre (danach muss das Dokument erneuert werden, ähnlich dem Personalausweis) |
| Eingeschlossen: | Klasse AM, L |
| Bemerkungen: | Anhänger dürfen unter folgenden Voraussetzungen gefahren werden:
|
Klasse B96:
Fahrzeugkombinationen aus einem Fahrzeug der Klasse B und einem Anhänger über 750 kg, wenn die zulässige Gesamtmasse des Zuges 4250 kg nicht übersteigt.
| Mindestalter: | wie Klasse B |
| Voraussetzung: | wie Klasse B |
| Befristung: | wie Klasse B |
| Eingeschlossen: | wie Klasse B |
| Bemerkungen: | Erwerb durch Fahrerschulung in der Fahrschule |
Klasse BE:
Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B mit einem (Sattel-) Anhänger bis 3500 kg.
| Mindestalter: | wie Klasse B |
| Voraussetzung: | wie Klasse B |
| Befristung: | wie Klasse B |
| Eingeschlossen: | wie Klasse B |
| Bemerkungen: | Erwerb durch praktische Prüfung |
Klasse A:
Krafträder – auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (symmetrisch angeordnete Räder) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h oder mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
| Mindestalter: | Krafträder: 24 Jahre bei Direkteinstieg
Dreirädrige Kfz mit mehr als 15 kW: 21 Jahre Krafträder mit 2 Jahren Vorbesitz A2: 20 Jahre |
| Voraussetzung: | - |
| Befristung: | 15 Jahre (danach muss das Dokument erneuert werden, ähnlich dem Personalausweis) |
| Eingeschlossen: | AM, A1, A2 |
| Bemerkungen: | bei zwei Jahren Vorbesitz A2 lediglich praktische Prüfung |
Klasse A2:
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Nennleistung von nicht mehr als 35 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis 0,2 kW/kg.
| Mindestalter: | 18 Jahre |
| Voraussetzung: | - |
| Befristung: | 15 Jahre (danach muss das Dokument erneuert werden, ähnlich dem Personalausweis) |
| Eingeschlossen: | AM, A1 |
| Bemerkungen: | bei zwei Jahren Vorbesitz A1 lediglich praktische Prüfung |
Klasse A1:
Krafträder – auch mit Beiwagen – mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 cm³, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW und einem Verhältnis von Leistung/Gewicht bis 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit symmetrisch angeordneten Rädern) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h oder mit einer Leistung bis zu 15 kW.
| Mindestalter: | 16 Jahre |
| Voraussetzung: | - |
| Befristung: | 15 Jahre (danach muss das Dokument erneuert werden, ähnlich dem Personalausweis) |
| Eingeschlossen: | AM |
| Bemerkungen: | - |
Klasse AM:
... umfasst zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) und Fahrräder mit Hilfsmotor mit einem Hubraum bis 50 cm³ (Verbrennungsmotor) bzw. bis zu 4 kW (Elektromotor) und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h.
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge bis jeweils 45 km/h sowie bis 50 cm³ (Fremdzündmotor) bzw. bis zu 4 kW (Elektromotor und andere Verbrennungsmotoren)
| Mindestalter: | 15 Jahre |
| Voraussetzung: | - |
| Befristung: | 15 Jahre (danach muss das Dokument erneuert werden, ähnlich dem Personalausweis) |
| Eingeschlossen: | - |
| Bemerkungen: | Leermasse bis 350 kg bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen (Elektrofahrzeuge ohne Batterie) |
Bei der Zweiradausbildung steht die Sicherheit besonders im Vordergrund. Deshalb werden alle Fahrstunden nur mit vollständiger Schutzbekleidung durchgeführt.
Sie selbst brauchen einen Helm, Motorradhandschuhe und Motorradstiefel (Hinweis: Hohe Arbeitsschutzschuhe o.ä. sind nicht mehr zulässig!). Motorradjacke und -hose kann kostenlos in 5 Größen zur Verfügung gestellt werden.
Startseite
Aktuelles
Klassen
Preise
Anmeldung
Weitere Angebote
Gästebuch
Kontakt
Impressum
Datenschutz